Jugendschiedsrichtermeldung ab 2021
Liebe Vereine,
der WHV Jugendausschuss hat in seiner letzten Sitzung einstimmig folgende Ergänzung des Paragraphen WHV SPOJ §4 beschlossen:
„(3) Für die Meldung einer Mannschaft ab Mädchen/Knaben A, die in der Jugend-Regionalliga teilnehmen sollen, muss auch zwingend ein WHV-Jugendverbandsschiedsrichter gemeldet werden, der
a) im Besitz einer gültigen J(A)-Lizenz ist.
b) die Qualifikationsmerkmale als Schiedsrichter im Bereich des WHV erfüllt, die vom
Jugendschiedsrichterreferenten des WHV festgelegt und veröffentlicht werden.
Dieser Absatz gilt mit den Meldungen zum 15. Januar 2021 (der letzte Satz wird zum 15. Januar 2021 gelöscht).“
Mit freundlichen Grüßen
WHV Jugendausschuss
|