West (WHV)

Offizielle Mitteilungen

WHV - Jugend Feld • Nr. 107 vom 9.4.2019

Verlegungen im Jugendbereich

Der zuständige Staffelleiter kann auf Antrag eines Vereins ein Meisterschaftsspiel verlegen, wenn das Einverständnis des gegnerischen Vereins in Textform vorliegt und ein Ersatztermin feststeht. Das verlegte Spiel soll nicht später als 15 Tage oder zwei Spieltage nach dem ursprünglich angesetzten Spieltermin und muss vor dem letzten Spieltag der jeweiligen Gruppenphase ausgetragen werden. § 5 Abs. 4 bleibt unberührt.

 

Fristen, die zu beachten sind:
Regionalliga

  • mindestens 14 Tage vor dem ursprünglich angesetzten und dem neu vereinbarten Spieltermin beantragt werden

 

Oberliga + Regionalliga Knaben/Mädchen B

  • mindestens 3 Tage vor dem ursprünglich angesetzten und dem neu vereinbarten Spieltermin beantragt werden

 

Verbandsliga

  • mindestens 2 Tage vor dem ursprünglich angesetzten und dem neu vereinbarten Spieltermin beantragt werden

 

Auch Änderungen der Anschlagzeiten nach Bekanntgabe im Ergebnisdienst gelten als Spielverlegung!!

 
Ausnahmen
1. Spielerabstellungen nach § 9 Abs. 3 SPO DHB; Einsatz des Trainers oder eines Spielers als WHV Verbands- oder Bundestrainer bzw. WHV-Auswahl- oder Nationalspieler, wenn der Termin nicht bis zum Stichtag der Meldung der Anschlagzeiten bekannt ist, der Trainer das Amt nach diesem Stichtag übernommen hat oder der Spieler nach dem Stichtag nominiert worden ist

2. epidemieartige Erkrankungen von mindestens fünf Spielern einer Mannschaft unter Beibringung von entsprechenden Nachweisen innerhalb von fünf Tagen nach Spielausfall. Auf § 25 Abs. 7 SPO DHB wird verwiesen

3. nachweislich durch die zuständige Verwaltungsstelle nicht bewilligte Platz-/Hallennutzung am vorgegebenen Spieltag

4. ganztägige schulische Veranstaltungen, an denen mindestens fünf Spieler der betroffenen Altersklasse nachweislich teilnehmen müssen und deren Terminierung bei Veröffentlichung der Anschlagzeiten nicht bekannt war.


Konsequenzen
Wird ohne die Genehmigung des Staffelleiters entgegen der Spielordnung ein Spiel verlegt und tritt somit eine oder treten beide Mannschaften nicht zu dem eigentlich festgesetzten Spieltermin an, werden folgende Strafen Anwendung finden.


a. -3 Punkte, für die Mannschaft(en), die nicht zum eigentlichen Spieltermin angetreten ist(sind) / Der ZA ordnet die Neuansetzung des ausgefallenen Meisterschaftsspiels an, wenn es sich nicht um ein Entscheidungsspiel oder um ein Spiel im Rahmen eines Meisterschaftsturniers handelt.

b. Nichtantreten einer Mannschaft ohne Benachrichtigung: Regionalliga 100 €; Oberliga 50 €; Verbandsliga 25 €.

c. Nichtantreten einer Mannschaft mit Benachrichtigung weniger als 24 Stunden vor dem Spieltermin oder dem ersten Spiel der Mannschaft in einem Turnier: Regionalliga 50 €, Oberliga 25 €, Verbandsliga 15 €.

d. unterlassene oder nicht unverzügliche Unterrichtung der Gastmannschaft, des Staffelleiters, der Schiedsrichter, bei Spielausfall (§ 31 Abs. 7 SPO DHB): 30 €

 

Grundlage: Spielordnung DHB (DHB SPO), Spielordnung Jugend WHV (SPO-J WHV)


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