Namentliche Benennung von Schiedsrichtern im Jugendbereich
Nach § 18, Abs. 8 der geltenden WHV-Spielordnung Jugend (SPO-J WHV) sind alle Vereine verpflichtet, ihre J(A)-lizenzierten Jugendschiedsrichter namentlich spätestens bis zum 1. April eines Jahres für das darauffolgende Spieljahr dem Jugendschiedsrichterreferenten in Textform mit Angabe der Kontaktdaten zu melden.
Für die Planung und Vorbereitung der notwendigen Schulungsmaßnahmen bitten wir um Beachtung der vereinbarten Termine und Fristen. Die genaue Anzahl der pro Verein für den Jugendbereich zu benennenden Schiedsrichter mit jeweils erforderlicher Lizenz finden Sie als Referenzwert in der Offiziellen Mitteilung 112 vom 16.04.2018. Die genaue Anzahl der pro Verein zu benennenden Schiedsrichter für 2019 wird veröffentlicht, sobald die abschließenden Meldezahlen der Jugendmannschaften für die Feldsaison 2019 vorliegen.
Der WHV-Jugendausschuss hat einstimmig beschlossen, dass eine Strafe von 150,- EUR pro fehlendem WHV-Jugendschiedsrichter durch den WHV Jugend-ZA ab 1. April 2019 ausgestellt wird.
Als Verbandsjugendschiedsrichter gilt, wer folgende Kriterien erfüllt:
- Wer eine Theorie- und Praxisausbildung erfolgreich absolviert hat und im Besitz einer entsprechenden Schiedsrichterlizenz (J(A)-Lizenz) ist.
- Wer pro Jahr mind. 5 Spiele (z.B.: 3 Feld und 2 Halle = 1 Turnier ist ein Spiel) leitet
- Wer an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen des WHV Jugend-SRA / WHV SRA teilnimmt:
- Teilnahme an Lehrgängen, Leistungskadern, Schiedsrichtertreffen
- Teilnahme an Regelschulungsmaßnahmen und Nachweis der Regelkenntnis 3 x pro Jahr durch Regeltests per SOW (Schiedsrichter on Web)
Hinweis: Eine nicht ausreichende Meldung von Schiedsrichtern gefährdet die Ansetzung von Schiedsrichtern nach § 18 der Spielordnung (SPO-J WHV)
Westdeutscher Hockey-Verband e.V.
Das Präsidium
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