DHB

Offizielle Mitteilungen

DHB - Sport • Nr. 214 vom 19.11.2021

Beschluss des Spielordnungsausschusses (SOA)

Besondere Corona-Bestimmungen für die Hallenhockeysaison

Der Spielordnungsausschuss (SOA) hat im schriftlichen Verfahren einen Beschluss zur Änderung des § 14 Abs. 4 SPO DHB und des Anhang 7 SPO DHB gefasst. Mit der Neufassung reagiert der SOA auf die aktuellen Entwicklungen der COVID-19-Pandemie und stellt klar, dass vom zuständigen Verband erlassene Handlungsanweisungen für die Durchführung des Trainings- und Spielbetriebs (Hygi-enekonzept einschließlich der Teststrategie) sowie die jeweiligen standortspezifischen Konzepte zur Durchführung des Spielbetriebs von allen Beteiligten ebenso wie behördliche Vorgaben zu beachten sind.

Im Übrigen wird auf die Offizielle Mitteilung DHB - Sport • Nr. 212 vom 3.9.2021 verwiesen. Bis auf weiteres werden die Hockey-Bundesligen nach Maßgabe der auf hockey.de veröffentlichten SPO DHB ausgetragen, wobei die Aufgaben, die nach der SPO DHB dem Sportausschuss (SPA) und den Staffelleitern zugewiesen sind, wie festgelegt unter der Verantwortung des Ligaverbands (HOCKEYLIGA E.V.) wahrgenommen werden.

Nachdem das Präsidium diesen Beschluss gemäß § 30 Abs. 4 Satz 1 DHB-Satzung bestätigt hat, wird dieser mit sofortiger Wirkung in Kraft treten. Die Änderungen der SPO DHB sind hellblau markiert.

» zur Spielordnung

Köln, den 19.11.2021

Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)

 


DHB - Sport • Nr. 213 vom 9.11.2021

Beschluss des Spielordnungsausschusses (SOA)

Spielzeiten im Hallenhockey im Erwachsenenbereich

Der Spielordnungsausschuss (SOA) hat im schriftlichen Verfahren einen Beschluss zur Änderung des § 4 Abs. 2 Buchst. b Nr. 3 SPO DHB gefasst. Die Neufassung ermöglicht es den Landeshockeyverbänden, für Hallenhockeyspiele im Erwachsenenbereich auch eine Spielzeit von 2 x 15 Minuten vorzusehen. Diese Änderung trägt dem Umstand Rechnung, dass manche Landeshockeyverbände in den unteren Spielklassen die Hallenhockeysaison in Turnierform austragen mit der Folge, dass manche Mannschaften bis zu drei Spiele an einem Turniertag zu absolvieren haben.

Nachdem das Präsidium diesen Beschluss gemäß § 30 Abs. 4 Satz 1 DHB-Satzung bestätigt hat, wird dieser mit sofortiger Wirkung in Kraft treten. Die Änderung ist in der SPO DHB grün markiert.

» zur Spielordnung

Köln, den 9.11.2021

Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)


DHB - Sport • Nr. 212 vom 3.9.2021

Bundesligaspielordnung

Gemeinsame Mitteilung des SOA und des Ligaverbands

Die Hockey-Bundesligen werden nach Maßgabe der auf hockey.de veröffentlichten SPO DHB ausgetragen, wobei die Aufgaben, die nach der SPO DHB dem Sportausschuss (SPA) und den Staffelleitern zugewiesen sind, wie festgelegt vom Ligaverband (HOCKEYLIGA E.V.) wahrgenommen werden.

Aktuell wird die SPO DHB mit dem Ziel, eine eigene Bundesligaspielordnung (BL-SPO) zu erstellen, überarbeitet. Sobald diese vorliegt und von den zuständigen Gremien verabschiedet ist, wird diese veröffentlicht.

 

Mönchengladbach/Krefeld, 3.9.2021

 

Christian Deckenbrock                                    Dirk Wellen
Vorsitzender SOA DHB                                    Präsident des HOCKEYLIGA E.V.

 


DHB - Sport • Nr. 211 vom 6.8.2021

Besetzung von Ausschüssen des DHB im Spieljahr 2021/2022

Sportausschuss, Zuständiger Ausschuss, Härtefallausschuss

Im Spieljahr 2021/2022 werden diese Ausschüsse wie folgt besetzt:

 

Sportausschuss (SPA) gemäß § 3 Abs. 3 SPO DHB:

Gemäß Beschluss des Bundestages vom 15.05.2021 wurde die Organisation des Spielbetriebes der Bundesligen an den HOCKEYLIGA e.V. bertragen. Damit fallen die Aufgaben des Sportausschusses aus den Verantwortlichkeiten des DHB an den HOCKEYLIGA e.V..

Der Sportauschuss wird daher aufgelöst und nicht neu besetzt.

 

Anträge zum Spielbetrieb der Bundesligen sind an den HOCKEYLIGA e.V. zu richten.

 

Zuständiger Ausschuss (ZA) Bundesliga gemäß § 3 Abs. 4 SPO DHB

  • Bernd Schuckmann, Oyten (Vorsitz)
  • Daniel Leunig, Frankfurt a.M.
  • Sebastain Schwidder, Krefeld (HOCKEYLIGA e.V.)

Vertreter:

  • Frank Selzer (Bremen)
  • Victor vom Kolke (Hockeyliga e.V.)

 

Anträge sind zu Händen von Bernd Schuckmann an ZA@deutscher-hockey-bund.de zu richten.

 

Härtefallausschuss (HA) gemäß § 3 Abs. 8 SPO DHB

  • Christoph Legerlotz, Köln (Vorsitz)
  • Andreas Knechtern Mülheim
  • Sebastian Schwidder, Krefeld (HOCKEYLIGA e.V.)

Vertreter:

  • Daniel Leunig, Frankfurt a.M. (bei Verhinderung von Christoph Legerlotz)
  • Wibke Weisel, Mönchengladbach (bei Verhinderung von Andreas Knechten)
  • Viktor vom Kolke (Hockeyliga e.V.)

 

Koordinator des Ausschusses ist Harald P. Steckelbruck. Härtefallanträge sind zu Händen von Harald P. Steckelbruck an HA@deutscher-hockey-bund.de  einzureichen.

 

Mönchengladbach 28.07.2021

 

Katrin Kauschke (Vizepräsidentin Leistungssport)

Andreas Knechten (Vizepräsident Jugend)

 

i.A Bernd Schuckmann

 


DHB - Sport • Nr. 210 vom 8.7.2021

Beschlüsse des Spielordnungsausschusses (SOA)

Änderungen zur Feldsaison 2021/2022

Der Spielordnungsausschuss (SOA) hat im schriftlichen Verfahren verschiedene Beschlüsse zur Änderung der SPO DHB gefasst. Nachdem das Präsidium diese Beschlüsse gemäß § 29 Abs. 4 Satz 1 DHB-Satzung bestätigt hat, werden diese mit sofortiger Wirkung in Kraft treten.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Änderungen:

1) Die Änderung des § 39 Abs. 10 SPO DHB trägt dem Umstand Rechnung, dass sich aufgrund zweier Entscheidungen des Bundesschiedsgerichts des DHB Änderungen für die Zusammensetzung der 2. Bundesligen, Gruppe Nord, ergeben.

» Offizielle Mitteilung Sport Nr. 208 vom 7.7.2021

 

2) Auf Vorschlag der Sprecher der Bundesligavereinsversammlung (BLVV) und des Präsidiums des Ligaverbands wurde für die kommende Feldsaison 2021/2022 in der 1. Bundesliga festgelegt, dass im Rahmen der Feld-Endrunde ein Spiel um Platz 3 bei den Herren zur Ermittlung des 3. EHL-Teilnehmers ausgetragen werden wird (die Mannschaft, die nach der Hauptrunde die meisten Punkte erzielt hat, erhält daher keinen EHL-Startplatz mehr). Außerdem wurde - ebenfalls auf Vorschlag der Sprecher der BLVV und des Präsidiums des Ligaverbands - festgelegt, dass künftig die beiden Absteiger im "best-of-five"-Modus (jeweils 5. gegen 6.) ermittelt werden (anstatt bislang "best-of-three"). Beide Änderungsvorschläge entsprechen zudem dem Votum der Bundesligaversammlung vom Juni 2021. Zudem wurden - wie in § 29 Abs. 4 Satz 1 DHB-Satzung festgelegt - der Bundesrat und der Leistungssportausschuss angehört.

 

Die aktualisierte SPO DHB (Stand: Juli 2021) samt Anlagen mit allen (auch redaktionellen) Änderungen steht unter Ordnungen als Download zur Verfügung. Die im Juni 2021 (Offizielle Mitteilung Sport Nr. 206 vom 20.6.2021) veröffentlichten Textänderungen werden in der SPO DHB gelb, die aktuellen Textänderungen grün markiert.

» zur Spielordnung

Köln, den 8.7.2021

Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)

 


DHB - Sport • Nr. 209 vom 8.7.2021

Zusammensetzung der 1. und 2. Bundesligen Damen und Herren in der Feldhockeysaison 2021/2022

 

Regelungen nach Entscheidung SOA DHB gemäß Mitteilung DHB-Sport Nr. 208 vom 07.07.2021, DHB Mitteilung Sport Nr. 202 vom 19.05.2021 sowie der DHB Mitteilung Sport Nr. 203 vom 20.05.2021.

-> Mitteilung Sport Nr. 202 vom 20.05.2021

-> Mitteilung Sport Nr. 203 vom 20.05.2021
->
Mitteilung Sport Nr. 208 vom 07.07.2021
 

Unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Bundesschiedsgerichtes und des SOA wird im Nachfolgenden die vom Sportausschuss veröffentlichte Mitteilung zur Zusammensetzung der 2. Bundesligen wie folgt korrigiert:

 

Nach dem regulären Ausgang der Meisterschaftsspiele Feld 2019/2020/2021 der 1. Bundesligen, den Entscheidungen des SOA zu Abbruch und Wertung der 2. Bundesligen sowie zu Abstieg/Aufstieg zwischen den 2.Bundesligen und Regionalligen (Mitteilung Sport Nr. 202 vom 19.05.21), als auch der Entscheidung des SOA nach den Urteilen aus den Schiedsgerichtsverfahren (Mitteilung Sport Nr. 208) bestehen die Gruppen der 2.Bundesligen Feld 2021/2022 aus 9, 10, 11 bzw. 12 Mannschaften.

 

» Zusammensetzung der Bundesligen Feld 2021/2022 (PDF)

 

Unter Berücksichtigung dieser Regelungen zu Ab-/Aufstieg zwischen den 1. und 2. Bundesligen werden zum Ende der Feldhockeysaison 2021/2022 die Gruppen der 2. Ligen wieder auf jeweils zehn Mannschaften zurückgeführt. Dies wird durch einen erhöhten Abstieg aus den 2. Ligen, wenn die Gruppe aus mehr als zehn Mannschaften bestehen sollte, beziehungsweise durch einen reduzierten Abstieg, wenn die Gruppe aus weniger als zehn Mannschaften bestehen sollte, sichergestellt werden.

 

Bernd Schuckmann
Vorsitzender Sportausschuss DHB

Mönchengladbach, den 08.07.2021
 


DHB - Sport • Nr. 208 vom 7.7.2021

Mitteilung des Spielordnungsausschusses

Zusammensetzung der 2. Bundesliga (Feld) in der Saison 2021/2022

Das Bundesschiedsgericht hat in zwei Schiedsgerichtsverfahren (Az. 1/2021 und 2/2021) am 28.6.2021 entschieden, dass die Beschlussfassung des Spielordnungsausschusses (SOA) zur Wertung der abgebrochenen Feldsaison 2019/2020/2021 vom 19.5.2021

» Offizielle Mitteilung Sport Nr. 202 

hinsichtlich der Regelungen, wonach ein Aufstieg aus den Regionalligen in die 2. Bundesliga nicht stattfindet (Ziffer 4 des Beschlusses), insoweit aufgehoben wird, als er die Regionalliga West, Damen und Herren, betrifft. Das Bundesschiedsgericht hat den DHB ferner verpflichtet, die 1. Damenmannschaft des DSD Düsseldorf  und die 1. Herrenmannschaft des Bonner THV für die Feldsaison 2021/2022 in die 2. Bundesliga der Damen bzw. Herren, Gruppe Nord, aufzunehmen. Das Bundesschiedsgericht hat seine Entscheidungen maßgeblich damit begründet, dass der WHV im Rahmen der ihm zustehenden Verbandsautonomie zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des SOA bereits entschieden hatte, dass die Regionalliga beendet und die antragstellenden Vereine Meister der Feldsaison gewesen seien. Es sei somit ein sachlicher Grund gegeben, die Regionalliga West anders zu behandeln als die drei anderen Regionalligen, und daher hinzunehmen, dass in der kommenden Feldsaison nur der Meister desjenigen Regionalverbandes in die 2. Bundesliga aufsteigt, der auch einen Meister ermittelt hat.

Das Präsidium des DHB hat in seiner Sitzung vom 7.7.2021 beschlossen, gegen die Entscheidungen des Bundesschiedsgerichts keine Rechtsmittel einzulegen. Die angepasste Spielordnung wird vom SOA - gemeinsam mit weiteren Änderungen - in den kommenden Tagen veröffentlicht. Die Entscheidungen des Bundesschiedsgerichts sind in der über hockey.de abrufbaren Entscheidungsdatenbank eingestellt:

» Entscheidungen Archiv

 

Mönchengladbach, den 7.7.2021

Dr. Christian Deckenbrock

Vizepräsident Recht und Vorsitzender des SOA


DHB - Sport • Nr. 206 vom 20.6.2021

Beschlüsse des Spielordnungsausschusses (SOA)

Durchführung der 2. Bundesligen (Feld) in der Feldsaison 2021/2022

Der Spielordnungsausschuss (SOA) hat im schriftlichen Verfahren Beschlüsse zur Änderung der Spielordnung (SPO DHB) getroffen. Die Neufassung der Spielordnung regelt insbesondere in den §§ 39 ff. SPO DHB die Auswirkungen der Beschlüsse des SOA zur Änderung der vom 18.5.2021 (vgl. dazu DHB - Sport • Nr. 202 vom 19.5.2021) für die 2. Bundesligen. Zudem erhält das Präsidium des DHB gemäß § 3 Abs. 9 SPO DHB die Möglichkeit, eine Technische Kommission zu berufen. In § 28 Abs. 3 SPO DHB werden die Anforderungen an die Spielfeldmaße an die aktuellen Vorgaben der FIH angepasst. Nachdem das Präsidium die getroffenen Beschlüsse gemäß § 29 Abs. 4 Satz 1 DHB-Satzung bestätigt hat, werden diese nunmehr veröffentlicht und mit sofortiger Wirkung in Kraft treten. Die Änderungen der SPO DHB sind gelb markiert.

» SPO DHB (PDF)

  

Es wird darauf hingewiesen, dass aktuell drei Schiedsgerichtsverfahren vor dem Bundesschiedsgericht anhängig sind, die im Zusammenhang mit den Beschlüssen des SOA zur Änderung der Spielordnung vom 18.5.2021 stehen. Sofern sich aufgrund der anstehenden Entscheidungen des Bundesschiedsgerichts Änderungen zu den bislang veröffentlichen Beschlüssen ergeben, werden diese zeitnah veröffentlicht.

 

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass nach den vom Bundestag am 15.5.2021 beschlossenen Satzungsänderungen künftig der Ligaverband (Hockeyliga e.V.) die Organisation und Durchführung des Spielbetriebs der Bundesligen verantworten werden. Diese sog. Bundesligareform sieht ferner vor, dass nach Eintragung der Satzungsänderungen im Vereinsregister eine Bundesliga-Spielordnung, die vom Ligaverband verantwortet wird, existiert. Diese wird aktuell erarbeitet. Es ist nicht ausgeschlossen, dass diese Bundesliga-Spielordnung weitere inhaltliche Änderungen zu der nun veröffentlichten Fassung beinhalten wird.

 

Mönchengladbach, den 20.6.2021

Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)

 


DHB - Sport • Nr. 205 vom 2.6.2021

Rahmentermine der Bundesligen für die Feldhockeysaison 2021/2022 - Saisonteil 2021

Beschluss des Sportausschusses

 

Für die Ansetzung der Spiele in 2021 sind die folgenden Wochenenden vorgesehen:

1. BL der Damen und Herren

Saisonteil 2021:

(04./05. Sep. 2021); (11./12. Sep. 2021); (18./19. Sep. 2021); (25./26. Sept. 2021); (02./03. Okt. 2021); (09./10. Okt. 2021); (23./24. Okt. 2021); (30./31. Okt. 2021);
___________________________________________________________


2. BL der Damen und Herren

Saisonteil 2021:

(04./05. Sep. 2021); (11./12. Sep. 2021); (18./19. Sep. 2021); (25./26. Sept. 2021); (02./03. Okt. 2021); (09./10. Okt. 2021); (16./17. Okt. 2021); (23./24. Okt. 2021);
(30./31. Okt. 2021)

 

Mit sportlichen Grüßen,

Bernd Schuckmann
Vorsitzender des Sportausschusses
 

 


DHB - Sport • Nr. 204 vom 2.6.2021

Rahmentermine der Bundesligen für die Hallenhockeysaison 2021/2022

Beschluss des Sportausschusses

 

1. BL der Herren und BL der Damen

Für die Ansetzung der Spiele in 2021/22 sind die folgenden Wochenenden vorgesehen:

 

(27./28. Nov. 2021); (04./05. Dez. 2021); (11./12. Dez. 2021); (18./19.Dez. 2021); (08./09. Jan. 2022)

Viertelfinale: 22./23. Jan. 2022
Final Four: 29./30. Jan. 2022


___________________________________________________________

  

2. BL der Herren

Für die Ansetzung der Spiele in 2021/2022 sind die folgenden Wochenenden vorgesehen:


(27./28. Nov. 2021); (04./05. Dez. 2021); (11./12. Dez. 2021); (18./19.Dez. 2021);
(08./09. Jan. 2022); (22./23. Jan. 2022); (29./30.Jan 2022); (05./06.Feb. 2022); (12./13.Feb. 2022)

___________________________________________________________

 

Internationale Termine:

13. - 30.11.2021 U21 männlich Feld-WM Indien
01. - 16.12.2021 U21 weiblich Feld- WM Südafrika
12. - 16.01.2022 A-Kader Hallen-EM Hamburg
02. - 06.02.2022 A-Kader Hallen-WM Belgien

 

Mit sportlichen Grüßen,
Bernd Schuckmann
Vorsitzender des Sportausschusses

 


DHB - Sport • Nr. 203 vom 20.5.2021

Zusammensetzung der 1. und 2. Bundesligen Damen und Herren Feld 2021/2022

Ausnahmeregelungen nach Entscheidung SOA DHB gemäß Mitteilung DHB-Sport Nr. 202 v. 29.05.2021

Nach dem regulären Ausgang der Meisterschaftsspiele Feld 2019/2020/2021 der 1. Bundesligen und den Entscheidungen des SOA zu Abbruch und Wertung der 2. Bundesligen sowie zu Abstieg/Aufstieg zwischen den 2.Bundesligen und Regionalligen bestehen die Gruppen der 2.Bundesligen Feld 2021/2022 aus 9 bzw. 11 Mannschaften, anstatt aus der regulären Anzahl von 10 Mannschaften.

 » Zusammensetzung der Bundesligen Feld 2021/2022 (PDF)

 

Unter Berücksichtigung dieser Regelungen zu Ab-/Aufstieg zwischen den 1. und 2. Bundesligen werden zum Ende der Saison 2021/2022 die Gruppen der 2. Ligen wieder auf jeweils zehn Mannschaften zurückgeführt. Dies wird durch einen erhöhten Abstieg aus den 2. Ligen, wenn die Gruppe aus mehr als zehn Mannschaften bestehen sollte, beziehungsweise durch einen reduzierten Abstieg, wenn die Gruppe aus weniger als zehn Mannschaften bestehen sollte, sichergestellt werden.

 

Bernd Schuckmann

Vorsitzender Sportausschuss


DHB - Sport • Nr. 202 vom 19.5.2021

Beschlüsse des Spielordnungsausschusses (SOA)

Abbruch und Wertung der 2. Bundesligen (Feld)

Der Spielordnungsausschuss (SOA) hat auf seiner virtuellen Sitzung am 18. Mai 2021 über die Empfehlungen der Task-Force-Bundesliga zum Abbruch und zur Wertung der 2. Bundesligen vom 29. April und 5. Mai 2021 beraten und die nachfolgend näher beschriebenen Beschlüsse zur Änderung der SPO DHB gefasst. Der Beratung vorausgegangen sind die satzungsgemäß vorgeschriebenen Anhörungen der Bundesligavereinsversammlung durch ihre Sprecher, des Leistungssportausschusses und des Bundesrates. Der SOA hat im Rahmen seiner Überlegungen auch verschiedene Schreiben von betroffenen Bundesligavereinen berücksichtigt. Nachdem das Präsidium die getroffenen Beschlüsse gemäß § 29 Abs. 4 Satz 1 DHB-Satzung bestätigt hat, werden diese nunmehr veröffentlicht und mit sofortiger Wirkung in Kraft treten.

» Beschlüsse des SOA (PDF)

 

 

Mönchengladbach, den 19.5.2021

Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)

 


DHB - Sport • Nr. 200 vom 20.4.2021

Beschluss des Sportausschusses gemäß
Spielordnung des DHB / Anhang 7 B § 2

Viertelfinalspiele und Abstieg aus den 1. Bundesligen

Der Sportausschuss stellt nach Abschluss der verkürzten Rückrunde der Bundesliga-Saison 2019/2020/2021 fest, dass sowohl die Hauptrunde 2020/2021 als auch die verkürzte Rückrunde 2021 in den beiden 1. Bundesligen der Damen und Herren abgeschlossen werden konnten.
Damit verbleibt eine ausreichende Anzahl an Wochenenden, um bis zum FINAL FOUR (08./09.05.2021) die Spiele der Viertelfinale wie auch die Abstiegsspiele im Modus „best of three“ austragen zu können.

Der SPA beschließt daher gemäß Spielordnung Anhang 7 B § 2 Abs.1 Buchst. e):

„Der SPA kann für den Fall, dass nach Abschluss der Hauptrunde, noch eine ausreichende Anzahl von Wochenenden zur Verfügung steht, unanfechtbar festlegen, dass die Viertelfinale wie folgt ausgetragen werden“

 

Viertelfinalspiele:

1. Die nach der Hauptrunde jeweils vier bestplatzierten Mannschaften beider Staffeln sind teilnahmeberechtigt an den Viertelfinalspielen, die im Modus „best of three“ ausgetragen werden.
2. Die Paarungen der Viertelfinalspiele werden wie folgt angesetzt:
    VF 1: 4. Staffel A –1. Staffel B
    VF 2: 4. Staffel B –1. Staffel A
    VF 3: 3. Staffel A –2. Staffel B
    VF 4: 3. Staffel B –2. Staffel A
3. Die jeweils erstgenannte Mannschaft hat im ersten Spiel, die jeweils zweitgenannte Mannschaft    hat im zweiten und in einem erforderlich werdenden dritten Spiel Heimrecht.
4. Das jeweils erste Spiel wird am Wochenende 24./25.04.2021 (Samstag oder Sonntag) ausgetragen.
5. Das jeweils zweite Spiel wird am Samstag (01.02.21) und ein erforderlich werdendes drittes Spiel am Sonntag (02.05.2021) ausgetragen.

6. Sobald eine Mannschaft zwei Spiele gewonnen hat, ist sie Gesamtsieger eines der Viertelfinalspiele und ist teilnahmeberechtigt an der Endrunde um die Deutsche Meisterschaft.
7. Endet ein Spiel nach Ablauf der regulären Spielzeit unentschieden, wird es durch einen Shoot-out-Wettbewerb gemäß § 24 Abs. 4 bis 6 SPO DHB entschieden.

 

Abstieg aus den 1. Bundesligen - Playdown-Spiele:

1. Die nach der Hauptrunde jeweils zwei letztplatzierten Mannschaften beider Staffeln spielen im Modus „best of three“ um den Klassenerhalt (Abstiegsspiele).
2. Die Paarungen der Abstiegsspiele werden wie folgt angesetzt:
    Abstieg 1: 6. Staffel A –5. Staffel B
    Abstieg 2: 6. Staffel B –5. Staffel A
3. Die jeweils erstgenannte Mannschaft hat im ersten Spiel, die jeweils zweitgenannte Mannschaft hat im zweiten und in einem erforderlich werdenden dritten Spiel Heimrecht.
4. Das jeweils erste Spiel wird am Wochenende 24./25.04.2021 (Samstag oder Sonntag) ausgetragen.
5. Das jeweils zweite Spiel wird am Samstag (01.05.21) und ein erforderlich werdendes drittes Spiel am Sonntag (02.05.2021) ausgetragen.
6. Sobald eine Mannschaft zwei Spiele gewonnen hat, ist sie Gesamtsieger eines der Abstiegsspiele und bleibt Teilnehmer der 1. Bundesliga in der Saison 2021/2022.
7. Endet ein Spiel nach Ablauf der regulären Spielzeit unentschieden, wird es durch einen Shoot-out-Wettbewerb gemäß § 24 Abs. 4 bis 6 SPO DHB entschieden.
8. Die beiden Gesamtverlierer der Abstiegsspiele steigen in die 2. Bundesliga ab, der ihr Verein regional angehört.

 

Mit sportlichen Grüßen,

Bernd Schuckmann

Vorsitzender Sportausschuss


DHB - Sport • Nr. 199 vom 14.4.2021

Pflichten der Vereine und Schiedsrichter bei der Anwendung des ESB

(Hinweis auf Mitteilung DHB-Sport Nr. 177 v. 4.1.2020)

Aus gegebenem Anlass weise ich auf die Bestimmungen zum Ausfüllen des ESB durch die Vereine gemäß § 31 Abs. 4 SPO DHB und noch einmal auf die diesbezüglichen Strafen gemäß § 50 Abs. 1 SPO DHB hin, wie sie in der Mitteilung DHB - Sport Nr. 177 v. 4.1.2020 zusammenfassend aufgeführt sind.

 

Im derzeit laufenden Saisonteil der 1. Bundesligen ab März 2021 hat die diesbezügliche Sorgfaltspflicht der Protokollführer der Vereine gegenüber dem Jahr 2020 merklich nachgelassen.

Beispiele:

  • Im ESB werden bereits Tore angezeigt, obwohl der Status noch auf 1 (in Vorbereitung) steht.
  • Im ESB steht der Status immer noch auf 2 (läuft), obwohl im "Torticker" das Spiel bereits ca. 30 Min zu Ende ist.
  • Im ESB steht der Status auf 3 (beendet) und es dauert über 30 Min., ehe das Ergebnis eingetragen ist.

 

Es ist Aufgabe des Protokollführers, den jeweiligen Status zeitgerecht einzustellen.  Der für die "Hockeyfamilie" wichtigste Eintrag ist das Spielergenis sofort nach Spielende und Umstellen auf Status 3 (beendet). Alle weiteren Eintragungen der SR zu "Karten" und sonstigen Vorkommnissen sind nicht zeitkritisch und können etwas später erfolgen.

 

Eine positive Anmerkung: Der "Torticker" funktioniert bisher hervorragend und ist nicht an den Status im ESB gebunden. Das gilt auch für den "Ergebnisdienst" unabhängig vom ESB.

 

Frank Selzer

Zuständiger Ausschuss Bundesliga

 


DHB - Sport • Nr. 198 vom 19.3.2021

Beschlüsse des Spielordnungsausschusses (SOA)

Zusammenfassung der inhaltlichen Änderungen der SPO DHB

Der Spielordnungsausschuss (SOA) hat auf seiner virtuellen Sitzung am 20. Februar 2021 und nachfolgend im schriftlichen Verfahren verschiedene Beschlüsse zur Änderung der SPO DHB gefasst. Nachdem das Präsidium diese Beschlüsse gemäß § 29 Abs. 4 Satz 1 DHB-Satzung bestätigt hat, werden diese mit sofortiger Wirkung in Kraft treten. In folgendem Dokument werden die wesentlichen inhaltlichen Änderungen beschrieben:

» Beschlüsse des SOA (PDF)

 

Die aktualisierte SPO DHB (Stand: März 2021) samt Anlagen mit allen (auch redaktionellen) Änderungen steht unter Ordnungen als Download zur Verfügung. Die Textänderungen werden in der SPO DHB gelb markiert.

» zur Spielordnung

Köln, den 19.3.2021

Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)


DHB - Sport • Nr. 197 vom 13.1.2021

Spielberechtigung für die Bundesligen der Damen und Herren Feld 2019/2021 ab 13.03.2021

Ausnahmeregelung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 5 SPO DHB

 

Im Jahr 2021 sollen Spiele der Bundesligen Damen und Herren ausnahmsweise bereits vor dem 01.04.2021 ausgetragen werden können. Nach § 14 Abs. 1 Satz 6 SPO DHB gilt in diesem Ausnahmefall der 1. April als Stichtag für die Spielberechtigung als eingehalten.

 

Der Zuständige Ausschuss Bundesliga hat hierzu in Absprache mit dem ZA Jugend und dem SOA folgende Einzelheiten für die Feldhockeysaison 2019/2021 beschlossen:

1. Jugendliche eines Vereins der Jahrgänge 2002, 2003 und 2004, die bereits eine Spielberechtigung für diesen Verein haben, dürfen ab 13.03.2021 in einer Bundesliga Feld eingesetzt werden, sofern sie einen Erwachsenenpass haben. Diese Spieler dürfen zum 01.04.2021 den Verein wechseln, wenn sie im März 2021 nicht in einer Bundesliga eingesetzt worden sind. Für Maßnahmen des DHB besteht gemäß § 9 Abs. 1 SPO DHB Abstellungspflicht. Dies gilt auch für evtl. Maßnahmen der Jugend im März 2021.

2. Jugendliche der Jahrgänge 2002, 2003 und 2004 dürfen nach Vereinswechsel ab 13.03.2021 in einer Bundesliga eingesetzt werden, wenn sie zum Stichtag 13.03.2021 einen Erwachsenenpass für den neuen Verein haben. Ein weiterer Vereinswechsel im Zeitraum 13.03. bis 31.03.2021 ist ausgeschlossen.

3. Wechselt ein Spieler, der im Saisonteil 2020 der Feldhockeysaison 1919/2021 für alle Meisterschaftsspiele eines Erstligisten spielberechtigt war, nach der ausgefallenen Hallenhockeysaison 2020/2021 in diesen zurück, ist er ab 13.03.2012 für diesen Verein spielberechtigt, wenn er rechtzeitig vor diesem Termin einen neuen Spielerpass erhalten hat. Eine Spielberechtigung für die 1. Bundesliga in einem anderen Verein ist ausgeschlossen.

4. Ein Spieler, der gemäß § 21 Abs. 6 SPO DHB nach vorübergehendem Aufenthalt im Ausland in seinen Stammverein zurückkehrt, ist ab 13.03.2021 für diesen Verein spielberechtigt, wenn er rechtzeitig vor diesem Termin einen neuen Spielerpass erhalten hat. Eine Spielberechtigung für die 1. Bundesliga in einem anderen Verein ist ausgeschlossen.

5. Eine Rückmeldung nach § 22 Abs. 5 Buchst. c SPO DHB ist nur wirksam, wenn die Rückmeldung vor dem ersten Spiel der Bundesligamannschaaft im März 2021 erfolgt.

 

Frank Selzer

Zuständiger Ausschuss Bundesliga

 


 
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